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Die Daten werden hauptsächlich aus Verwaltungsunterlagen gemäß Artikel 17a der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 zusammengestellt und decken den gesamten Mitgliedstaat ab.
Falls keine Verwaltungsunterlagen verfügbar sind oder deren Qualität oder Abdeckung unzureichend ist, so werden andere Quellen, Methoden oder innovative Ansätze akzeptiert, soweit sie die Erstellung von Daten ermöglichen, die vergleichbar sind und den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen.
alle anderen relevanten Quellen, Methoden oder innovativen Ansätze, sofern sie die Erstellung von Daten ermöglichen, die vergleichbar sind und den jeweiligen…
Für die Ergänzung der zu erhebenden Daten kommen auch andere Quellen, darunter Verwaltungsdaten, in Frage, sofern sie sich hinsichtlich ihrer Relevanz und…
Die Mitgliedstaaten nutzen bei der Erhebung der in dieser Verordnung verlangten Daten alle von ihnen als sachdienlich und angemessen erachteten Quellen. Diese…
sonstige geeignete Quellen, einschließlich Verwaltungsdaten, sofern diese von hinreichender Aktualität und Relevanz sind,
Die Mitgliedstaaten erstellen die Daten anhand von Unternehmenserhebungen. Andere Quellen, wie etwa Verwaltungsdaten, können verwendet werden, wenn sie den…
Gemäß Artikel 17a der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 haben die nationalen Behörden, die für die Einhaltung der vorliegenden Verordnung verantwortlich sind,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.