Erwägungsgrund 5 32022R2367
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2369 wird das bestehende Verbot des Handels mit und der Vermittlung von russischem Rohöl und russischen Erdölerzeugnissen präzisiert und die Ausnahme von der Preisobergrenze, wenn solche Waren zu oder unterhalb der Preisobergrenze gehandelt werden, ausgeweitet.