Erwägungsgrund 8 32022R2367
Im Beschluss (GASP) 2022/2369 wird klargestellt, dass das Verbot, Dienste im Zusammenhang mit der Beförderung von russischem Rohöl oder russischen Erdölerzeugnissen durch ein Schiff unter der Flagge eines Drittlands bereitzustellen, in Bezug auf Schiffe gilt, die in der Vergangenheit derartige oberhalb der Preisgrenze erworbene Güter befördert haben, sofern der für diese Beförderung verantwortliche Betreiber wusste oder vernünftigen Grund zu der Annahme hatte, dass dies der Fall war. Dies ist erforderlich, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.