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Die Freistellung von Beihilfen zum Ausgleich von Nachteilen in Natura-2000-Gebieten im Agrarsektor, Beihilfen für Agrarumwelt- und Klimaverpflichtungen und Beihilfen für ökologischen/biologischen Landbau sollte nur für Unternehmen gelten, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind.
Die Beihilfen werden nur für folgende landwirtschaftliche Flächen gezahlt:
Beihilfen für den Umweltschutz in der Landwirtschaft gemäß den Artikeln 33, 34 und 35, die nur für Unternehmen gelten, die in der landwirtschaftlichen…
gemeinsame Konzepte für Umweltprojekte und die gegenwärtig angewendeten ökologischen Verfahren wie unter anderem eine effiziente Wasserbewirtschaftung, die…
Die Beihilfe kann allen Unternehmen und Unternehmensgruppen gewährt werden, die sich freiwillig verpflichten, Maßnahmen durchzuführen, die aus einer oder…
als Natura-2000-Gebiete ausgewiesene forstwirtschaftliche Flächen;
Im Agrarsektor sollten Ausnahmen für Beihilfen gelten, die KMU für Investitionen in folgenden Bereichen gewährt werden: Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.