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Derzeit verwalten nur die Mitgliedstaaten Eigenmittelkonten, die im Namen der Kommission eröffnet wurden. Eine Reduzierung der Anzahl von Bankkonten, die für die Erhebung der Eigenmittel verwendet werden, wäre effizienter und würde einen gemeinsamen Ansatz für die Kassenmittelverwaltung ermöglichen. Um die Verwaltung der Eigenmittelkonten zu modernisieren, sollte die Kommission in der Lage sein, ein zentrales Eigenmittelkonto einzurichten. Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben zu wählen, ob sie dieses zentrale Eigenmittelkonto verwenden oder ein Konto, das im Namen der Kommission bei ihrer Haushaltsverwaltung oder ihrer nationalen Zentralbank eingerichtet wurde. Damit die Mitgliedstaaten eine fundierte Entscheidung treffen können, sollte die Kommission eine detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse der Verwendung des zentralen Eigenmittelkontos erstellen.
In dieser Verordnung sollte die bestehende Praxis berücksichtigt werden, wonach die Kommissionskonten für Eigenmittelzwecke im Sinne von Artikel 9 der…
Außer in Ausnahmefällen sollte die Kommission den Mitgliedstaaten oder ihren nationalen Zentralbanken ihre Anweisungen zur Bereitstellung von Kassenmitteln auf…
Die Eigenmittelkonten der Kommission sollten gebührenfrei und zinsfrei geführt werden. Die Erhebung von Gebühren oder Negativzinsen würde die Mittel des…
Die Bereitstellung der Eigenmittel muss in Form einer Gutschrift der fälligen Beträge auf einem zu diesem Zweck für die Kommission bei der Haushaltsverwaltung…
Bei der Erbringung eines oder mehrerer der von dieser Richtlinie erfassten Zahlungsdienste sollten Zahlungsdienstleister stets Zahlungskonten führen, die…
Die Vorschriften für bestimmte Aspekte des Finanzmanagements des finanziellen Beistands der Gemeinschaft sollten präzisiert werden. Aus operativen Gründen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.