Erwägungsgrund 3 32022R0650
Am 3. August 2020 wurde ein Antrag auf Änderung der Spezifikationen für den Lebensmittelzusatzstoff Natriumdiacetat (E 262(ii)) gestellt. Der Antrag wurde den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 zugänglich gemacht.