Erwägungsgrund 5 32022R0650
Nach Angaben des Antragstellers wird bei der Herstellung von Natriumdiacetat (E 262(ii)) ein stöchiometrisches Erzeugnis mit einem Gehalt von 42,3 % an freier Essigsäure gewonnen. Der Antragsteller macht geltend, dass die Senkung des Gehalts an freier Essigsäure auf 39-41 % übermäßige Energiemengen erfordere. Daher werde durch die Anhebung der Obergrenze für freie Essigsäure auf 43 % die Trocknungszeit während der Herstellung verkürzt, was zu einer Verringerung des Energiebedarfs und somit zu einem nachhaltigeren Herstellungsverfahren führe.