Erwägungsgrund 6 32022R0650
Nach Angaben des Antragstellers gibt es keine weiteren Änderungen im Herstellungsverfahren, da die höhere Menge an freier Essigsäure in Natriumdiacetat (E 262(ii)) keine Auswirkungen auf die Sicherheit hat und ansonsten das Endprodukt dasselbe ist, d. h., es enthält keine anderen Verunreinigungen als die in der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 festgelegten.