Erwägungsgrund 7 32022R0650
Der Antrag wurde von der Arbeitsgruppe der Regierungssachverständigen für Zusatzstoffe erörtert. Unter Berücksichtigung der vom Antragsteller vorgelegten Informationen und der von der Arbeitsgruppe eingegangenen Rückmeldungen war die Kommission der Auffassung, dass die vorgeschlagene Änderung der Spezifikationen für Natriumdiacetat (E 262(ii)) keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben kann.