Erwägungsgrund 8 32022R0650
Da die Anhebung der Obergrenze für den Gehalt an freier Essigsäure in Natriumdiacetat (E 262(ii)) von 41 auf 43 % keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben kann, ist es nicht erforderlich, gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit einzuholen.