Erwägungsgrund 4 32023R1065
Dem Gutachten zufolge ist die Verwendung von Nicotinamid-Ribosidchlorid in Lebensmitteln als Niacinquelle unbedenklich, sofern bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Diese Bedingungen sind in der Zulassung dieses Stoffes durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1160 der Kommission festgelegt.