Erwägungsgrund 3 32023R1067
Diese Verordnung soll sowohl den Wettbewerb wirksam schützen als auch den Unternehmen angemessene Rechtssicherheit bieten. Im Zuge der Verfolgung dieser beiden Ziele sollten ferner die behördliche Aufsicht und der rechtliche Rahmen soweit wie möglich vereinfacht werden.