Erwägungsgrund 11 32023R1141
Nachdem Sensus B.V. (Royal Cosun) einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zur wissenschaftlichen Begründung zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich Frutalose® und der Aufrechterhaltung eines normalen Stuhlgangs (Frage Nr. EFSA-Q-2020-00631) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Frutalose® Chicorée-Oligofructose trägt durch die Erhöhung der Stuhlfrequenz zu einer regelmäßigen Darmfunktion bei.“ Der Antragsteller legte auch drei alternative Formulierungen vor.