Erwägungsgrund 6 32023R1141
Am 8. April 2021 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde zu dieser Angabe in welcher der Schluss gezogen wurde, dass auf der Grundlage der vorgelegten Daten die Wirkung von Beta-Glucanen auf die Verringerung der postprandialen Blutzuckerreaktionen nachgewiesen ist. Die vorgelegten Nachweise reichten jedoch nicht aus, um eine Wirkung auf die Verringerung der postprandialen glykämischen Reaktionen bei Dosen von 1,3 g Beta-Glucanen je 25 g verfügbarer Kohlenhydrate nachzuweisen, die durch Druckkochen (d. h. entweder diskontinuierliches Kochen oder Extrusion) hergestellten verzehrfertigen Frühstückscerealien zugesetzt werden, wie vom Antragsteller beantragt. Da die gesundheitsbezogene Angabe nicht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 für die Aufnahme in die Unionsliste zugelassener gesundheitsbezogener Angaben entspricht, sollte sie nicht zugelassen werden.