Erwägungsgrund 9 32023R1141
Nachdem Praline i Cokolada j.d.o.o. einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zur wissenschaftlichen Begründung zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich MegaNatural®-BP-Traubenkernextrakt und der Erhaltung des Blutdrucks im normalen Bereich (Frage Nr. EFSA-Q-2020-00718) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „MegaNatural®-BP trägt zur Erhaltung des Blutdrucks im gesunden Bereich bei.“