Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die in der vorliegenden Verordnung genannten Voraussetzungen für die Vollstreckung eines EPOC sollten auch dann gelten, wenn sich aufgrund des Rechts eines Drittlands kollidierende Verpflichtungen ergeben. Daher sollten im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung, wenn die Einhaltung einer Europäischen Herausgabeanordnung Diensteanbieter daran hindern würde, einer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, die sich aus dem Recht eines Drittlands ergibt, die mit dieser Anordnung angeforderten Daten gesichert werden. Beschließt das zuständige Gericht im Anschluss an die gerichtliche Überprüfung, eine Europäische Herausgabeanordnung aufzuheben, sollte es möglich sein, eine Europäische Sicherungsanordnung zu erlassen, damit die Anordnungsbehörde die Herausgabe der Daten über andere Kanäle, beispielsweise im Wege der Rechtshilfe, erwirken kann.
Die Daten werden weitest möglich gesichert, bis sie herausgegeben werden, unabhängig davon, ob die Herausgabe letztendlich auf der Grundlage einer…
Eine Europäische Sicherungsanordnung muss für die Zwecke der Verhinderung der Entfernung, Löschung oder Änderung von Daten im Hinblick auf ein späteres Ersuchen…
Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 informiert der Auftragsverarbeiter, der die Daten für den Verantwortlichen speichert oder anderweitig verarbeitet,…
Die Befolgung einer Europäischen Herausgabeanordnung könnte im Widerspruch zu einer Verpflichtung nach den geltenden Rechtsvorschriften eines Drittlands stehen.…
Bei der Bewertung der Frage, ob einander widersprechende Verpflichtungen bestehen, sollte das zuständige Gericht prüfen, ob das Recht des Drittlands anwendbar…
Leistet der Adressat ohne Angabe von Gründen, die von der Anordnungsbehörde akzeptiert werden, einem EPOC nicht fristgerecht oder einem EPOC-PR nicht Folge und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.