Art. 33 32019R1154VERORDNUNG (EU) 2019/1154 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 über einen mehrjährigen Wiederauffüllungsplan für Schwertfisch aus dem Mittelmeer und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 des Rates und der Verordnung (EU) 2017/2107 des Europäischen Parlaments und des Rates
Für die Zwecke der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates gilt der in dieser Verordnung festgelegte Wiederauffüllungsplan als…
Art. 16 Abs. 2 32019R1700Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte finanzielle Beteiligung der Union im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2014‐2020 wird…
Art. 18 Abs. 1 Buchst. k 32014R0508einen Finanzplan, der unter Berücksichtigung von Artikel 20 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und im Einklang mit dem in Artikel 16 Absatz 2 der vorliegenden…
Art. 30 Abs. 1 Buchst. b 32013R0228VERORDNUNG (EU) Nr. 228/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. März 2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 247/2006 des Rates
Artikel 24 ab dem Datum der Anwendung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020.
Art. 1 Nr. 4 Buchst. b 32024L1265RICHTILINIE (EU) 2024/1265 DES RATES vom 29. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten
der Einführung eines mittelfristigen Finanzplanungshorizonts, der mit der Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates in Einklang steht.