Art. 63 32023R2053
Bewertung
Auf Ersuchen der Kommission übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission unverzüglich einen ausführlichen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung. Auf der Grundlage der Angaben der Mitgliedstaaten erstattet die Kommission dem ICCAT-Sekretariat jährlich zu dem von der ICCAT festgelegten Termin ausführlich über die Umsetzung der ICCAT-Empfehlung 19-04 Bericht.