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Es sollten die Besonderheiten und Bedürfnisse der kleinen und handwerklichen Fischerei berücksichtigt werden. Zusätzlich zu den einschlägigen Bestimmungen der ICCAT-Empfehlung 19-04, mit denen Hindernisse für die Teilnahme kleiner Küstenschiffe an der Fischerei auf Roten Thun beseitigt werden, sollten die Mitgliedstaaten weitere Anstrengungen unternehmen, um eine gerechte und transparente Verteilung der Fangmöglichkeiten zwischen kleinen, handwerklichen und größeren Flotten im Einklang mit ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 zu gewährleisten.
Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 wenden die Mitgliedstaaten bei der Aufteilung der ihnen zugewiesenen Fangmöglichkeiten transparente und…
Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Fischereifahrzeuge der Union und andere Flotten beim Fang von Rotem Thun sicherzustellen, sollten die in der Empfehlung…
Mit dieser Verordnung sollten auch die ICCAT-Empfehlungen 06-07 über die Aufzucht von Rotem Thun, 18-10 über Mindeststandards für Schiffsüberwachungssysteme im…
Um die vollständige Umsetzung des mit der Verordnung (EG) Nr. 1559/2007 eingerichteten mehrjähriger Wiederauffüllungsplans für Roten Thun im Ostatlantik und im…
ICCAT-Empfehlungen, die die Fischerei auf Roten Thun regeln, d. h. Vorgänge im Zusammenhang mit dem Fang, dem Umsetzen, dem Transport, dem Einsetzen in…
Die Verordnung (EU) 2023/2053 sollte geändert werden, um die ICCAT-Maßnahmen für die Bewirtschaftung von Rotem Thun mit Bestimmungen in Bezug auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.