Art. 27 32023R2124Berichterstattungspflichten
Ungeachtet des Artikels 14 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 melden Fischer oder Kapitäne zugelassener Fischereifahrzeuge, die im Rahmen dieses…
Art. 37 Abs. 3 32023R2124Benannte Anlandestellen
Fischer oder Kapitäne zugelassener Fischereifahrzeuge, die im Rahmen dieses Abschnitts aktiv fischen, melden unabhängig vom Lebendgewicht eines Fangs alle Fänge…
Art. 25 32023R2124Fischereitätigkeiten
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission bis zum 31. Juli jeden Jahres einen ausführlichen Bericht über die Fischereitätigkeiten der Fischereifahrzeuge,…
Art. 30 32023R2124Logbuch
Unbeschadet des Artikels 14 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 führen zugelassene Fischereifahrzeuge, die im Rahmen dieses Abschnitts tätig sind, ein…
Art. 35 32023R2124Fischereitätigkeiten
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission bis zum 15. November jeden Jahres einen ausführlichen Bericht über die Fischereitätigkeiten der…