Verordnung (EU) 2023/2379 der Kommission vom 29. September 2023 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf den Lebensmittelzusatzstoff Stearyltartrat (E 483) (Text von Bedeutung für den EWR)
Zudem sollte ein Übergangszeitraum vorgesehen werden, in dem Lebensmittel, die Stearyltartrat (E 483) enthalten und vor dem Geltungsbeginn der vorliegenden Verordnung rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, weiterhin verkauft werden dürfen.
Erwägungsgrund 10 32023R2379
Erwägungsgrund 10 32023R2379Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen