Erwägungsgrund 7 32023R2379
Daher sollte Stearyltartrat (E 483) aus der EU-Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gestrichen werden.
Daher sollte Stearyltartrat (E 483) aus der EU-Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gestrichen werden.