Erwägungsgrund 6 32023R2379
Am 19. Januar 2021 veröffentlichte die Kommission eine öffentliche Aufforderung zur Übermittlung technischer und wissenschaftlicher Daten betreffend den zugelassenen Lebensmittelzusatzstoff Stearyltartrat (E 483), die auf die Daten abzielte, die gemäß der Behörde benötigt wurden. Es hat jedoch kein Unternehmer zugesagt, die angeforderten toxikologischen Daten zu Stearyltartrat (E 483) bereitzustellen. Ohne diese Daten kann die Behörde die Neubewertung der Sicherheit von Stearyltartrat als Lebensmittelzusatzstoff nicht abschließen. Daher kann nicht festgestellt werden, ob dieser Stoff die in Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 festgelegten Voraussetzungen für die Aufnahme in die EU-Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe noch erfüllt.