Erwägungsgrund 5 32023R2379
Am 11. März 2020 gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Stearyltartrat (E 483) als Lebensmittelzusatzstoff ab. Darin heißt es, dass in Bezug auf Stearyltartrat geeignete toxikologische Daten fehlen. Darüber hinaus fehlten geeignete Daten, die es ermöglichen könnten, Analogien zu Daten über andere Stoffe zu ziehen. Folglich konnte die Behörde nicht bestätigen, dass die Verwendung von Stearyltartrat als Lebensmittelzusatzstoff sicher ist, und kam zu dem Schluss, dass die akzeptierbare Tagesdosis für diesen Stoff nicht bestätigt werden kann.