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Nach Eingang der Eigenerklärung sollte die zuständige Behörde eine Prüfung der Eigenerklärung durchführen, die zumindest eine Prüfung der Vollständigkeit und der Kohärenz der Eigenerklärung umfasst. Offensichtliche Unstimmigkeiten sollten geklärt werden, und fehlende Informationen sollten vom Erzeuger angefordert werden. Ist die zuständige Behörde davon überzeugt, dass die in der Eigenerklärung enthaltenen Angaben vollständig und kohärent sind und bestehen hinsichtlich der Einhaltung keine weiteren Vorbehalte, so sollte die zuständige Behörde eine amtliche Bescheinigung über die Berechtigung zur Erzeugung des mit der geografischen Angabe bezeichneten Erzeugnisses ausstellen oder erneuern.
Die zuständige Behörde überprüft zumindest, dass die in der Eigenerklärung vorgelegten Informationen vollständig und kohärent sind. Hat sich die zuständige…
Ergeben die vor dem Inverkehrbringen des Erzeugnisses durchgeführten Kontrollen, dass das Erzeugnis mit der Produktspezifikation übereinstimmt, so stellt die…
Durch die Eigenerklärung sollte die zuständige Behörde die notwendigen Informationen über das Erzeugnis erhalten, um überprüfen zu können, ob das Erzeugnis die…
Die Eigenerklärung sollte vom Erzeuger der für die Überprüfung der Einhaltung der Produktspezifikation zuständigen Behörde vorgelegt werden. Zum Nachweis der…
Damit die Einhaltung der Produktspezifikation gewährleistet ist und die Richtigkeit der in der Eigenerklärung bereitgestellten Informationen überprüft wird,…
Es ist wichtig, dass die zuständigen Behörden sowie die beauftragten Stellen und die natürlichen Personen, denen bestimmte Aufgaben übertragen wurden, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.