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Durch die Eigenerklärung sollte die zuständige Behörde die notwendigen Informationen über das Erzeugnis erhalten, um überprüfen zu können, ob das Erzeugnis die Produktspezifikation einhält. Damit die mit der Eigenerklärung bereitgestellten Informationen auch tatsächlich umfassend sind, sollte ein harmonisiertes Format für diese Erklärungen festgelegt werden. Der Erzeuger sollte die volle Verantwortung für die Vollständigkeit, Kohärenz und Richtigkeit der in der Eigenerklärung bereitgestellten Informationen übernehmen und in der Lage sein, die erforderlichen Nachweise zur Überprüfung jener Informationen zu liefern, ohne den Schutz von Fachwissen und Geschäftsgeheimnissen zu beeinträchtigen.
Die zuständige Behörde überprüft zumindest, dass die in der Eigenerklärung vorgelegten Informationen vollständig und kohärent sind. Hat sich die zuständige…
„Eigenerklärung“ ein Dokument in einer harmonisierten Form, wie in Anhang I dargelegt, in dem ein Erzeuger, der von einem bevollmächtigten Vertreter vertreten…
Nach Eingang der Eigenerklärung sollte die zuständige Behörde eine Prüfung der Eigenerklärung durchführen, die zumindest eine Prüfung der Vollständigkeit und…
Die Eigenerklärung sollte vom Erzeuger der für die Überprüfung der Einhaltung der Produktspezifikation zuständigen Behörde vorgelegt werden. Zum Nachweis der…
Damit die Einhaltung der Produktspezifikation gewährleistet ist und die Richtigkeit der in der Eigenerklärung bereitgestellten Informationen überprüft wird,…
Damit sichergestellt ist, dass die Verbraucher den spezifischen Eigenschaften handwerklicher und industrieller Erzeugnisse, die mit einer geografischen Angabe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.