Erwägungsgrund 45 32024R1143
Mit Blick auf eine bessere Durchsetzung geografischer Angaben auf dem Markt sollte das Verhältnis zwischen Internet-Domänennamen und dem Schutz geografischer Angaben präzisiert werden, und zwar im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Abhilfemaßnahmen, die Anerkennung geografischer Angaben im Rahmen der Streitbeilegung und die Verwendung von Domänennamen in gutem Glauben. Alternative Streitbeilegungssysteme von Namenregistern der länderspezifischen Domäne oberster Stufe in der gesamten Union sollten geografische Angaben als ein Recht anerkennen, das bei solchen Streitigkeiten geltend gemacht werden kann.