Gesetze
Gesetz wird geladen …
Als Alternative zum Überprüfungsverfahren auf der Grundlage einer Eigenerklärung sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, ein Überprüfungsverfahren vorzusehen, das auf der Überprüfung der Einhaltung durch eine zuständige Behörde oder einen benannten Dritten beruht. Dieses Überprüfungsverfahren sollte Kontrollen der Einhaltung der Produktspezifikation sowohl vor als auch nach dem Inverkehrbringen des Erzeugnisses umfassen. Der zuständigen Behörde sollte es gestattet sein, erforderlichenfalls Produktzertifizierungsstellen oder natürlichen Personen bestimmte Kontrollaufgaben im Zusammenhang mit der Überprüfung des geografischen Ursprungs oder des Produktionsverfahrens des betreffenden Erzeugnisses zu übertragen.
Als Alternative zu dem Verfahren gemäß Artikel 51 können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass die Einhaltung der entsprechenden Produktspezifikation des…
Eine Überprüfung durch Eigenerklärung hindert die Erzeuger nicht daran, die Einhaltung der Produktspezifikation des Erzeugnisses durch…
eine vom Drittland benannte zuständige Behörde oder
die Überprüfung der Einhaltung durch eine zuständige Behörde, eine Produktzertifizierungsstelle oder eine natürliche Person gemäß Artikel 52;
Damit sichergestellt ist, dass die Verbraucher den spezifischen Eigenschaften handwerklicher und industrieller Erzeugnisse, die mit einer geografischen Angabe…
Im Hinblick auf Unparteilichkeit und Objektivität sollten die zuständigen Behörden, die mit der Überprüfung der Einhaltung der Produktspezifikationen betraut…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.