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Da die Produktionsschritte eines mit einer geografischen Angabe bezeichneten Erzeugnisses in mehr als einem Mitgliedstaat erfolgen können und da Erzeugnisse, die in einem Mitgliedstaat erzeugt wurden, möglicherweise in einem anderen Mitgliedstaat verkauft werden, sollten im Hinblick auf die Durchführung effizienter und wirksamer Kontrollen und die effiziente und wirksame Durchsetzung Amtshilfe und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten gewährleistet werden.
Da ein Erzeugnis mit geografischer Angabe, das in einem Mitgliedstaat hergestellt wurde, möglicherweise in einem anderen Mitgliedstaat verkauft wird, sollte…
Damit sichergestellt ist, dass die Verbraucher den spezifischen Eigenschaften handwerklicher und industrieller Erzeugnisse, die mit einer geografischen Angabe…
Für die Fälle, in denen sich der Dienstleistungserbringer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat als seinen Niederlassungsmitgliedstaat begibt, muss eine…
Es sollte sichergestellt werden, dass die Verwendung einer geografischen Angabe im Namen eines gefertigten Erzeugnisses, das das mit der geografischen Angabe…
Um eine effiziente Marktüberwachung zu gewährleisten, ist eine enge Verwaltungszusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden erforderlich. Dies betrifft…
Es muss gewährleistet werden, dass der Ursprung der betreffenden Erzeugnisse kontrolliert wird und dass geeignete Methoden für die Zusammenarbeit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.