Erwägungsgrund 62 32023R2411
Für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts ist es wichtig, dass die Erzeuger in unterschiedlichen Situationen rasch und unkompliziert nachweisen können, dass sie zur Verwendung eines als geografische Angabe geschützten Namens berechtigt sind, etwa im Zusammenhang mit Zoll- oder Marktkontrollen oder auf Anfrage von Geschäftspartnern oder Verbrauchern. Zu diesem Zweck sollten die Erzeuger eine ihnen zur Verfügung gestellte amtliche Bescheinigung über die Berechtigung zur Erzeugung des mit einer geografischen Angabe bezeichneten Erzeugnisses verwenden.