Art. 15 Abs. 3 32009R1060VERORDNUNG (EG) Nr. 1060/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (Text von Bedeutung für den EWR)
Eine Ratingagentur übermittelt ihren Antrag in einer der Amtssprachen der Organe der Union. Die Bestimmungen der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur…
Art. 6 Abs. 2 32024R3005VERORDNUNG (EU) 2024/3005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/2088 und (EU) 2023/2859 (Text von Bedeutung für den EWR)
Ein Zulassungsantrag gemäß Absatz 1 muss alle in Anhang I dieser Verordnung aufgeführten Angaben enthalten und in einer der Amtssprachen der Union eingereicht…
Art. 39 Abs. 4 32023R2631Allgemeine Bestimmungen
Der antragstellende externe Prüfer aus einem Drittland reicht seinen Antrag unter Verwendung der in Artikel 23 Absatz 7 genannten Formulare und Vorlagen bei der…
Art. 15 Abs. 2 Buchst. a 32023R2631Veröffentlichung auf der Website des Emittenten und Unterrichtung der ESMA und der zuständigen Behörden
wenn die europäischen grünen Anleihen in nur einem Mitgliedstaat öffentlich angeboten werden oder zum Handel zugelassen sind, in einer Sprache, die von der…
Art. 6 32020R1783Verordnung (EU) 2020/1783 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (Beweisaufnahme) (Neufassung)
Ersuchen und die aufgrund dieser Verordnung gemachten Mitteilungen sind in der Amtssprache des ersuchten Mitgliedstaats oder, wenn es in diesem Mitgliedstaat…