Erwägungsgrund 39 32023R2631
Um ihre Unabhängigkeit sicherzustellen und hohe Standards in Bezug auf Transparenz und ethisches Verhalten zu wahren, sollten externe Prüfer Anforderungen an ihre Organisation erfüllen und Verhaltensregeln befolgen, um tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte zu verringern und zu vermeiden oder, wenn diese unvermeidlich sind, angemessen mit ihnen umzugehen. Externe Prüfer sollten nicht berechtigt sein, eine externe Prüfung durchzuführen, wenn ein Interessenkonflikt besteht, der nicht ordnungsgemäß behoben werden kann. Externe Prüfer sollten daher jegliche Interessenkonflikte auf transparente Weise in den externen Prüfungen offenlegen. Sie sollten jedes erhebliche Risiko für ihre Unabhängigkeit und für die Unabhängigkeit ihrer Mitarbeiter, wichtiger Anteilseigner und jeglicher anderer am Prozess der externen Prüfung beteiligter Personen sowie die zur Abschwächung dieser Risiken angewandten Schutzmaßnahmen schriftlich festhalten.