Erwägungsgrund 23 32023R2631
Die Anleger sollten kosteneffizient auf verlässliche Informationen über europäische grüne Anleihen zugreifen können. Die Emittenten europäischer grüner Anleihen sollten daher einen unabhängigen externen Prüfer damit beauftragen, eine Voremissionsprüfung des Informationsblatts zu europäischen grünen Anleihen und eine Nachemissionsprüfung der jährlichen Allokationsberichte zu europäischen grünen Anleihen zu erstellen.