Erwägungsgrund 24 32023R2631
Im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen nach der vorliegenden Verordnung sollten externe Prüfer bei der Beurteilung der Taxonomiekonformität verschiedener Projekte nach einem Stichprobenverfahren gemäß bewährten Marktpraktiken für Bestätigungsleistungen vorgehen dürfen, sofern die Komplexität, der Umfang und die praktische Undurchführbarkeit einer vollständigen Beurteilung der zugrunde liegenden Tätigkeiten dies rechtfertigen. Über ein solches Stichprobenverfahren sollten sich externe Prüfer vergewissern können, dass solche Projekte, einschließlich solcher, die durch steuerliche Anreize und Subventionen finanziert werden, im Einklang mit den Angaben in den Anhängen der vorliegenden Verordnung durchgeführt werden. Bei diesem Stichprobenverfahren sollten Datenschutzmaßnahmen berücksichtigt werden, damit ein hohes Maß an Schutz von personenbezogenen und anderen sensiblen Daten sichergestellt ist, die für die Zwecke der externen Prüfung nicht relevant sind.