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Für größere Transparenz im Hinblick auf die Methoden externer Prüfer und um zu gewährleisten, dass externe Prüfer über angemessene Qualifikationen sowie über ausreichende Berufserfahrung und Unabhängigkeit verfügen, und um das Risiko potenzieller Interessenkonflikte zu verringern und dadurch ein angemessenes Maß an Anlegerschutz zu gewährleisten, sollten Emittenten europäischer grüner Anleihen nur auf externe Prüfer zurückgreifen, die registriert sind und laufend von der ESMA beaufsichtigt werden.
Externe Prüfer europäischer grüner Anleihen müssen sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der ESMA registrieren lassen.
Die ESMA registriert einen Antragsteller nur dann als externen Prüfer, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Bei der Beurteilung der in Unterabsatz 1…
Externe Prüfer aus einem Drittland können für Emittenten europäischer grüner Anleihen ihre Dienstleistungen im Einklang mit dieser Verordnung erbringen, wenn…
Emittenten europäischer grüner Anleihen sind möglicherweise darauf angewiesen, die Leistungen externer Prüfer aus Drittländern von außerhalb der Union in…
Die Anleger sollten kosteneffizient auf verlässliche Informationen über europäische grüne Anleihen zugreifen können. Die Emittenten europäischer grüner Anleihen…
Um es externen Prüfern aus einem Drittland zu erleichtern, für Emittenten europäischer grüner Anleihen Leistungen zu erbringen, sollte eine Regelung festgelegt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.