Erwägungsgrund 37 32023R2631
Um die Beurteilung der Taxonomiekonformität der durch die Anleiheerlöse finanzierten Wirtschaftstätigkeiten für die Anleger transparenter zu machen, sollten die externen Prüfer gegenüber den Nutzern der Vor- und Nachemissionsprüfungen und gegebenenfalls der Prüfungen der Wirkungsberichte hinreichend detailliert offenlegen, welche Methoden und zentralen Annahmen sie unter gebührender Berücksichtigung des Schutzes von geschützten Daten und geistigem Eigentum bei ihren externen Prüfungen verwenden.