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Um die Unabhängigkeit, Objektivität und Qualität der Vor- und Nachemissionsprüfungen zu gewährleisten, sollten externe Prüfer über Vorkehrungen verfügen, die in ihrem Unternehmen für eine solide Unternehmensführung und -kontrolle sorgen. Die Geschäftsleitung der externen Prüfer sollte daher über ausreichendes Fachwissen in Bezug auf Finanzdienstleistungen und Umweltfragen verfügen und dafür sorgen, dass die externe Prüfung von einer ausreichenden Zahl von Mitarbeitern mit den erforderlichen Kenntnissen und der notwendigen Erfahrung durchgeführt wird. Aus dem gleichen Grund sollte die Compliance-Stelle befugt sein, ihre Erkenntnisse einem Aufsichts- oder Verwaltungsorgan des externen Prüfers zu melden.
Externe Prüfer müssen bei ihren Prüfungen auf Informationen von ausreichender Qualität und aus zuverlässigen Quellen zurückgreifen.
Externe Prüfer müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Analysten und Mitarbeiter sowie sonstige unmittelbar an Beurteilungstätigkeiten beteiligte natürliche…
die Geschäfte des externen Prüfers solide und umsichtig geführt werden;
Externe Prüfer schaffen und unterhalten eine dauerhafte, unabhängige und wirksame Compliance-Stelle für die im Rahmen dieser Verordnung durchgeführten…
Die externen Prüfer sind für die ausgelagerten Tätigkeiten weiterhin verantwortlich und ergreifen Maßnahmen, um Folgendes sicherzustellen: Für die Zwecke von…
Um ihre Unabhängigkeit sicherzustellen und hohe Standards in Bezug auf Transparenz und ethisches Verhalten zu wahren, sollten externe Prüfer Anforderungen an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.