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Da mit der vorliegenden Verordnung ein Rahmen geschaffen wird, der die Einstufung öffentlicher Schuldinstrumente als ökologisch nachhaltig ermöglicht, sollten Finanzunternehmen ihre Risikopositionen in ökologisch nachhaltigen öffentlichen Schuldinstrumenten im Rahmen ihrer Green Asset Ratio (GAR) offenlegen, wie in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 vorgesehen. Im Zuge der bis zum 30. Juni 2024 durchzuführenden Überprüfung dieser Delegierten Verordnung sollte beurteilt werden, ob Risikopositionen in öffentlichen Schuldinstrumenten in den Zähler und den Nenner der wichtigsten Leistungsindikatoren einbezogen werden sollten.
gegebenenfalls die Art und Weise, in der die Anleihe mit dem taxonomiekonformen Umsatz, den Investitionsausgaben und den Betriebsausgaben des Emittenten…
gegebenenfalls die Art und Weise, in der die Anleihe mit den taxonomiekonformen Umsätzen, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben des Emittenten verknüpft…
Um die Zuverlässigkeit, Kohärenz und Vergleichbarkeit von nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor zu gewährleisten,…
Nach der Verordnung (EU) 2020/852 müssen die Union und die Mitgliedstaaten anhand der Taxonomieanforderungen bestimmen, ob eine Wirtschaftstätigkeit als eine…
Europäische grüne Anleihen sowie als ökologisch nachhaltig vermarktete Anleihen und an Nachhaltigkeitsziele geknüpfte Anleihen können es Unternehmen…
Gemäß der Verordnung (EU) 2020/852 und um den Anlegern eindeutige, quantitative, detaillierte und einheitliche Definitionen an die Hand zu geben, sollten bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.