Erwägungsgrund 6 32023R2667
Eine einzige technische Lösung, d. h. die EU-Visumantragsplattform (EU-VAP), sollte entwickelt werden, damit Visumantragsteller unabhängig vom Bestimmungsmitgliedstaat ein Visum online beantragen können. Dieses Instrument sollte automatisch ermitteln, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Antrags zuständig ist, insbesondere in Fällen, in denen der Antragsteller beabsichtigt, in mehrere Mitgliedstaaten zu reisen. In diesen Fällen müssten Mitgliedstaaten lediglich prüfen, ob das Instrument den richtigen zuständigen Mitgliedstaat ermittelt hat.