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Die Verordnung (EU) 2017/2226 wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 wird folgender Absatz angefügt:
Artikel 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Nummer 22 erhält folgende Fassung:
„EES-Daten“ sämtliche Daten, die gemäß den Artikeln 15 bis 20 im Zentralsystem des EES und im CIR gespeichert sind;“;
Folgende Nummer wird eingefügt:
„Identitätsdaten“ die in Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten sowie die einschlägigen Daten nach Artikel 17 Absatz 1 und Artikel 18 Absatz 1;“;
Folgende Nummern werden eingefügt:
„ESP“ das durch Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/817 geschaffene Europäische Suchportal;
„CIR“ den durch Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/817 eingerichteten gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten.“
In Artikel 6 Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt: „j) Sicherstellung der korrekten Identifizierung von Personen.“
Artikel 7 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Folgender Buchstabe wird eingefügt: „aa) der zentralen Infrastruktur des CIR im Sinne des Artikels 17 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2019/817;“
Buchstabe f erhält folgende Fassung: „f) einer sicheren Kommunikationsinfrastruktur zwischen dem Zentralsystem des EES und den zentralen Infrastrukturen des ESP und des CIR.“
Folgender Absatz wird eingefügt:
In Artikel 9 wird folgender Absatz angefügt:
Artikel 21 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Absatz 2 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
Artikel 23 wird wie folgt geändert:
Folgender Absatz wird eingefügt:
Absatz 4 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
In Artikel 32 wird folgender Absatz eingefügt:
In Artikel 33 wird folgender Absatz eingefügt:
Artikel 34 wird wie folgt geändert:
In den Absätzen 1 und 2 werden die Wörter „im Zentralsystem des EES“ durch die Wörter „im CIR und im Zentralsystem des EES“ ersetzt.
In Absatz 5 werden die Wörter „aus dem Zentralsystem des EES“ durch die Wörter „aus dem Zentralsystem des EES und aus dem CIR“ ersetzt.
Artikel 35 Absatz 7 erhält folgende Fassung:
In Artikel 36 werden die Wörter „des Zentralsystems des EES“ durch die Wörter „des Zentralsystem des EES und des CIR“ ersetzt.
Artikel 37 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
Absatz 3 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
In Artikel 46 Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt: „f) einen Verweis auf die Nutzung des ESP zur Abfrage des EES gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/817.“
Artikel 63 wird wie folgt geändert:
Absatz 2 erhält folgende Fassung:
In Absatz 4 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Die täglichen Statistiken werden im zentralen Speicher für Berichte und Statistiken gespeichert.“
Artikel 27 wird wie folgt geändert:
Die Verordnung (EU) 2017/2226 wird wie folgt geändert:
folgender Absatz wird angefügt:
In Artikel 7 wird folgender Absatz eingefügt:
Folgender Buchstabe wird eingefügt:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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