Erwägungsgrund 5 32023R2667
Obwohl die Bearbeitung von Visumanträgen bereits teilweise digitalisiert wurde und Anträge und Entscheidungen im VIS erfasst werden, erfolgen zwei wichtige Schritte nach wie vor auf Papier: das Visumantragsverfahren und die Ausstellung eines Visums an den Antragsteller in Form einer Visummarke. Die auf Papier erfolgenden Schritte stellen eine Belastung für alle Beteiligten dar, insbesondere für die Behörden der Mitgliedstaaten, die die Visa ausstellen, sowie für die Antragsteller. Die Mitgliedstaaten sind sich dieser Belastung bewusst; einige von ihnen haben bereits digitale Lösungen eingeführt, um Antragstellern ein modernes und benutzerfreundliches Antragsverfahren zu bieten und die Bearbeitung von Visumanträgen effizienter zu gestalten.