Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Visumbehörde gibt folgende Daten in den Antragsdatensatz ein: Der Antragsteller gibt seine derzeitige Beschäftigung (Berufsgruppe) anhand einer vorgegebenen Liste an. Die Kommission erlässt gemäß Artikel 48a delegierte Rechtsakte zur Festlegung dieser vorgegebenen Liste von Beschäftigungen (Berufsgruppen).
Antragsnummer;
Statusinformation, aus der hervorgeht, dass ein Visumantrag gestellt wurde;
Behörde, bei der der Antrag gestellt wurde, einschließlich ihres Standorts, und Angabe, ob der Antrag bei dieser Behörde in Vertretung eines anderen Mitgliedstaats gestellt wurde;
folgende Daten aus dem Antragsformular:
Nachname (Familienname), Vorname(n), Geburtsdatum, Geschlecht;
Geburtsnamen (frühere(r) Nachname(n)) Geburtsort und -land, derzeitige Staatsangehörigkeit und Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Geburt;
Art und Nummer des Reisedokuments oder der Reisedokumente sowie der aus drei Buchstaben bestehende Code des ausstellenden Staates;
Datum des Ablaufs der Gültigkeitsdauer des Reisedokuments oder der Reisedokumente;
Behörde, die das Reisedokument ausgestellt hat, und das Ausstellungsdatum;
Ort und Datum der Antragstellung;
folgende Angaben zu der Person, die eine Einladung ausgesprochen hat und/oder verpflichtet ist, die Kosten für den Lebensunterhalt des Antragstellers während des Aufenthalts zu tragen:
bei einer natürlichen Person Nachname und Vorname sowie Anschrift der Person,
bei einem Unternehmen oder einer anderen Organisation Name und Anschrift des Unternehmens/der anderen Organisation sowie Nachname und Vorname der Kontaktperson in diesem Unternehmen/dieser Organisation;
Zielmitgliedstaat(en) und Dauer des geplanten Aufenthalts oder der Durchreise;
Hauptzweck(e) der Reise;
geplanter Tag der Einreise in das Schengen-Gebiet und geplanter Tag der Ausreise aus dem Schengen-Gebiet;
Mitgliedstaat der ersten Einreise;
Heimatanschrift des Antragstellers;
derzeitige Beschäftigung und Arbeitgeber; bei Studenten: Name der Bildungseinrichtung ;
im Fall von Minderjährigen Nachname und Vorname(n) des Inhabers der elterlichen Sorge oder des Vormunds des Antragstellers;
ein Foto des Antragstellers entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1683/95;
Fingerabdrücke des Antragstellers gemäß den maßgeblichen Bestimmungen der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion.
Nachname (Familienname), Vorname oder Vornamen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeiten, Geschlecht;
Befinden das zuständige Konsulat oder die zentralen Behörden des zuständigen Mitgliedstaats, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllt sind, so gilt der…
der Antragsteller ist nicht verpflichtet, folgende personenbezogene Daten im Antragsformular für das Visum anzugeben:
Daten gemäß Artikel 22a Absatz 1, sofern verfügbar und nicht bei Beantragung des Visums für einen längerfristigen Aufenthalt oder des Aufenthaltstitels in den…
die Identitätsdaten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort sowie Staatsangehörigkeit) des Antragstellers/der Antragsteller;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.