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Bei der Beantragung eines Visums sollten die Antragsteller Belege vorlegen. Für die Zwecke dieser Verordnung umfasst dies sowohl die digitale als auch die physische Einreichung von Dokumenten. Vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu den Gründen für die Verweigerung eines Visums darf eine gemeldete IP-Adresse allein oder die mögliche doppelte Verwendung von IP-Adressen für die Zwecke der Prüfung des Antrags nicht relevant sein.
Bei der Beantragung eines einheitlichen Visums hat der Antragsteller Folgendes vorzulegen:
es wurde vom Antragsteller nicht ausreichend belegt, dass es ihm nicht möglich war, im Voraus ein Visum zu beantragen, ein Umstand, der die Beantragung der…
die Fälle, in denen derselbe Antragsteller bei mehreren Visumbehörden ein Visum beantragt hat, mit Angabe dieser Visumbehörden, ihres Standorts und der Daten…
Aufgrund der Erfassung der biometrischen Identifikatoren im Visa-Informationssystem (VIS) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und…
Das VIS dient der Verbesserung der Durchführung der gemeinsamen Visumpolitik, der konsularischen Zusammenarbeit und der Konsultation zwischen zentralen…
Antragsteller, denen aufgrund von Informationen aus der Verarbeitung im VIS ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt verweigert wurde, sollten das Recht auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.