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Angesichts der Erfahrungen mit der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 ist es angezeigt, die Vorschriften für De-minimis-Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse dahin gehend anzupassen, dass einigen Anpassungen in der allgemeinen De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831 Rechnung getragen wird, um die Kohärenz zu gewährleisten und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die spezifischen Merkmale von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse berücksichtigt werden.
Diese Verordnung sollte nicht die Anwendung der Verordnung (EU) 2023/2831 auf Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse…
Staatliche Beihilferegelung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 360/2012 für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse…
Angesichts des gestiegenen Bedarfs an De-minimis-Beihilfen und angesichts der Tatsache, dass die derzeitigen Obergrenzen eine zu große Einschränkung darstellen,…
Die Erfahrung der Kommission mit der Anwendung der Beihilfevorschriften auf Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im…
Zudem sollte der Höchstbetrag an De-minimis-Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, den ein und dasselbe Unternehmen in einem…
Die Erfahrungen der Kommission mit der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 haben gezeigt, dass die Gründe für die Befreiung solcher Ausgleichsmaßnahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.