Erwägungsgrund 9 32023R2833
Die in dieser Verordnung vorgesehenen delegierten Rechtsakte sollten unbeschadet der Umsetzung künftiger Änderungen von ICCAT-Empfehlungen in Unionsrecht im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens gelten.
Die in dieser Verordnung vorgesehenen delegierten Rechtsakte sollten unbeschadet der Umsetzung künftiger Änderungen von ICCAT-Empfehlungen in Unionsrecht im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens gelten.