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Die Vorschriften für die Vorlage aggregierter Fang- und Fischereiaufwandsdaten an die Kommission sollten vereinfacht werden, indem für die Vorlage aller Daten ein einheitlicher Termin festgelegt wird.
Die Kommission kann verlangen, dass die Mitgliedstaaten zusätzliche Daten übermitteln, wie disaggregierte Daten über Kabeljau- und Gesamtfänge,…
Vor dem 15. Tag jedes Monats übermittelt jeder Flaggenmitgliedstaat oder – im Falle der Fischerei ohne Schiff – jeder Küstenmitgliedstaat der Kommission oder…
Die Bestimmungen über die Aufzeichnung von Fangdaten und des Fischereiaufwands durch die Mitgliedstaaten sollten dahin gehend geändert werden, dass Angaben aus…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der vorliegenden Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse für die Zuweisung…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der vorliegenden Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse für die Zuweisung…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Zuweisung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.