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Beantragt eine zuständige Behörde die Teilnahme einer Person zum Zwecke der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen, so sollte die Teilnahme dieser Person an der Verhandlung oder Anhörung mittels Videokonferenz- oder anderen Fernkommunikationstechnologien von der Verordnung (EU) 2020/1783 geregelt werden.
Unbeschadet besonderer Bestimmungen über den Einsatz von Videokonferenz- oder anderen Fernkommunikationstechnologien in Verfahren nach den Verordnungen (EG) Nr.…
Beantragt die zuständige Behörde (im Folgenden „ersuchende zuständige Behörde“) eines Mitgliedstaats die Anhörung einer in einem anderen Mitgliedstaat…
Ist ein Kind, insbesondere als Partei, an einem Verfahren in Zivil- oder Handelssachen nach nationalem Recht beteiligt, so sollte das Kind mittels…
Um mündliche Verhandlungen oder Anhörungen in Verfahren in Zivil-, Handels- und Strafsachen mit grenzüberschreitenden Bezügen zu erleichtern, sollte in dieser…
Wenn eine Anhörung mittels Videokonferenz oder einer anderen Fernkommunikationstechnologie in Strafsachen organisiert wird, sollte die zuständige Behörde, die…
Die zuständigen Behörden, die für eine Anhörung mittels Videokonferenz oder einer anderen Fernkommunikationstechnologie verantwortlich sind, sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.