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Bei der Entscheidung, ob die Teilnahme der Parteien und ihrer Vertreter an einer Verhandlung oder Anhörung in Zivil- und Handelssachen mittels Videokonferenz- oder anderen Fernkommunikationstechnologien zugelassen werden soll, sollte die zuständige Behörde eine geeignete Methode wählen, um die Standpunkte der Parteien im Einklang mit dem nationalen Recht zu ergründen.
Unbeschadet besonderer Bestimmungen über den Einsatz von Videokonferenz- oder anderen Fernkommunikationstechnologien in Verfahren nach den Verordnungen (EG) Nr.…
Um mündliche Verhandlungen oder Anhörungen in Verfahren in Zivil-, Handels- und Strafsachen mit grenzüberschreitenden Bezügen zu erleichtern, sollte in dieser…
Wenn eine in Verfahren in Zivil- und Handelssachen zuständige Behörde entschieden hat, die Teilnahme wenigstens einer der Parteien oder anderer Personen an…
Eine Verhandlung bzw. Anhörung, die mittels Videokonferenz- oder anderen Fernkommunikationstechnologien durchgeführt wird, sollte nicht allein aufgrund des…
Das Verfahren für die Einleitung und Durchführung von Verhandlungen oder Anhörungen in Zivil- und Handelssachen mittels Videokonferenz- oder anderen…
Beantragt eine zuständige Behörde die Teilnahme einer Person zum Zwecke der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen, so sollte die Teilnahme dieser Person…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.