Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um sicherzustellen, dass Emittenten, ihre Wertpapiere bei einem Zentralverwahrer erfassen lassen, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist, die einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsrechts oder vergleichbarer Rechtsvorschriften jenes Mitgliedstaats einhalten können, sollten die Mitgliedstaaten die Aufstellung der wichtigsten einschlägigen Bestimmungen des nationalen Rechts regelmäßig aktualisieren und der ESMA übermitteln, damit sie diese veröffentlicht.
Ein Emittent darf seine zum Handel an geregelten Märkten oder multilateralen Handelssystemen zugelassenen oder an Handelsplätzen gehandelten Wertpapiere bei…
Die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats des Zentralverwahrers übermittelt der zuständigen Behörde des Aufnahmemitgliedstaats auf deren Ersuchen…
Für die Zwecke von Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass sich Wertpapierfirmen, Marktbetreiber und Emittenten eine…
Die Mitgliedstaaten verpflichten die Wertpapierfirmen für den Fall, dass sie die Kundengelder nicht bei einer Zentralbank hinterlegen, bei der Auswahl,…
In vielen Mitgliedstaaten sind Emittenten gesetzlich verpflichtet, bestimmte Arten von Wertpapieren, insbesondere Aktien, über ihre nationalen Zentralverwahrer…
Diese Verordnung sollte dem nicht entgegenstehen, dass die Mitgliedstaaten in ihrem nationalen Recht einen spezifischen Rechtsrahmen für die laufende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.