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Zentralverwahrer, einschließlich solcher, die für die Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen zugelassen sind, sowie benannte Kreditinstitute sollten relevante Risiken in ihren Risikomanagement- und Aufsichtsrahmen absichern. Zur Absicherung dieser Risiken sollten u. a. ausreichende zulässige liquide Mittel in allen relevanten Währungen gehalten und ausreichend starke Stressszenarien sichergestellt werden. Darüber hinaus sollten Zentralverwahrer sicherstellen, dass die entsprechenden Liquiditätsrisiken durch äußerst zuverlässige Finanzierungsvereinbarungen mit kreditwürdigen Instituten gesteuert und abgesichert werden; bei diesen Vereinbarungen sollte es sich um feste Zusagen oder Vereinbarungen mit ähnlicher Zuverlässigkeit handeln. Zentralverwahrer, die bankartige Nebendienstleistungen erbringen, sollten auch über besondere Vorschriften und Verfahren verfügen, um potenziellen Kredit-, Liquiditäts- und Konzentrationsrisiken, die sich aus der Erbringung dieser Dienstleistungen ergeben, entgegenzuwirken. Die EBA sollte Entwürfe technischer Regulierungsstandards zur Aktualisierung der bestehenden technischen Regulierungsstandards ausarbeiten, um diesen geänderten Aufsichtsanforderungen Rechnung zu tragen. Dies würde es der Kommission ermöglichen, alle etwaig erforderlichen Änderungen vorzunehmen, um die in diesen technischen Regulierungsstandards festgelegten Anforderungen, wie z. B. diejenigen im Zusammenhang mit der Behandlung potenzieller Liquiditätsdefizite, zu präzisieren.
es/er mindert die entsprechenden Liquiditätsrisiken durch entsprechende zulässige liquide Mittel in jeder einschlägigen Währung, beispielsweise Geldeinlagen bei…
Ein Zentralverwahrer führt Strategien und Verfahren ein, die ausreichend wirksam sind, um die Einhaltung dieser Verordnung, auch durch seine Manager und…
Ein Zentralverwahrer schafft einen soliden Risikomanagementrahmen, um rechtliche, unternehmerische, operationelle und andere direkte oder indirekte Risiken…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(4a) Beabsichtigt ein Zentralverwahrer, anderen Zentralverwahrern bankartige Nebendienstleistungen gemäß Artikel 54 Absatz 2a…
Um die Effizienz des Abwicklungsmarkts stärker zu fördern, die Kapitalmärkte zu vertiefen und die grenzüberschreitende Abwicklung zu verbessern, sollte ein…
Für die Sicherheit der zwischen Zentralverwahrern getroffenen Verbindungsvereinbarungen sollten besondere Anforderungen gelten, die den jeweiligen Teilnehmern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.